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Silikonfugen und Versicherungsschäden – was ist abgedeckt?

Silikonfugen und Versicherungsschäden – was ist abgedeckt?

Veröffentlicht am: 29 May, 2025

Silikonfugen und Versicherungsschäden – was ist abgedeckt?

Ein unscheinbarer Riss in der Silikonfuge kann fatale Folgen haben: Wasser dringt in die Bausubstanz ein, es entstehen Feuchtigkeitsschäden, Schimmel – und nicht selten hohe Reparaturkosten. Doch wer kommt dafür eigentlich auf? Und was zahlt die Versicherung?

Welche Versicherung ist zuständig?

Grundsätzlich kommen zwei Versicherungen infrage: die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung. Entscheidend ist, wo der Schaden entstanden ist und was genau betroffen ist.

  • Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden an der Bausubstanz – also etwa, wenn durch undichte Fugen Wasser in Wände oder Böden eindringt.
  • Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen – etwa Möbel oder Elektrogeräte, die durch austretendes Wasser beschädigt wurden.

Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?

Voraussetzung für eine Regulierung ist, dass es sich um einen versicherten Schaden handelt – zum Beispiel Leitungswasserschäden oder Folgeschäden durch Regen. Wichtig: Es darf sich nicht um einen langsam entstandenen Schaden durch mangelnde Wartung handeln. Verschleiß und Vernachlässigung sind in der Regel ausgeschlossen.

Regelmäßige Kontrolle schützt vor Streitfällen

Wer seine Fugen regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf erneuern lässt, kann Schäden vorbeugen – und sich im Ernstfall auf seine Versicherung berufen. Fachgerecht ausgeführte Fugenarbeiten durch einen Betrieb wie SILIGUN zeigen im Schadensfall, dass alles ordnungsgemäß instand gehalten wurde.

Unser Tipp: Lassen Sie sich die Erneuerung Ihrer Silikonfugen dokumentieren – zum Beispiel durch eine Rechnung oder Fotos. Das stärkt Ihre Position im Versicherungsfall.

SILIGUN Fugentechnik steht Ihnen nicht nur für professionelle Ausführung zur Seite, sondern berät Sie auch zur Dokumentation und Instandhaltung Ihrer Fugen.

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Kommentare (7)

1. Marlene

04 Feb, 2021

Gut zu wissen, dass das Finanzamt genaue Angaben will.

2. Frank

11 Oct, 2021

Ich finde die Hinweise zur Gewährleistung sehr nützlich.

3. Gerhard

19 Apr, 2022

Danke für den Tipp mit der Dokumentationspflicht!

4. Simon

02 Jan, 2024

Endlich mal verständlich erklärt – ohne Juristensprache.

5. Thomas

25 Sep, 2024

Das Beispiel mit der Rechnung war sehr praxisnah.

6. Luisa

09 Feb, 2025

Steuertipp + Handwerk = perfekt!

7. Fabian

25 Mar, 2025

Sehr hilfreich für unsere Hausverwaltung – wird weitergeleitet.


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